Liebe Kolleginnen und Kollegen, KV-Wahljahre sind immer auch Schicksalsjahre für die Fachärzte und Fachärztinnen. Das gilt besonders für das Jahr 2016. Gleichzeitig ist das auch immer ein Zeitpunkt um auf die letzten 6 Jahre zurück zu blicken. Und hier können wir Fachärzte definitiv sagen. Es waren für uns Fachärzte erfolgreiche Jahre. Deswegen gilt es jetzt in Hessen diese erfolgreiche Politik der vergangenen Jahre, die auch endlich für uns Fachärzte und Fachärztinnen Nennenswertes erreicht hat, fortzusetzten. „Die Fachärzte Hessen" haben in den letzten Jahren in der Vertreterversammlung der KV-Hessen mit großem Einsatz diese erfolgreiche Politik für Sie, für die hessischen Fachärzte und Fachärztinnen und das in schwierigen Zeiten gemacht. Als Bündnis der Berufsverbände haben wir das gemeinsam für Sie gemacht. Wir wollen daher für Sie diese
Erfolgreiche Politik fortsetzen
Kann man überhaupt in der KV erfolgreich sein. Zu Recht sehen Sie die KV kritisch. Trotzdem sind wir der Meinung, ja man kann, wenn man sich ehrlich und gemeinsam, also geschlossen als Fachärzteschaft bemüht. Und wir als Fachärztinnen und Fachärzte in der Vertreterversammlung, zusammen mit unseren Vorständen haben mit der Legislatur 2011 bis 2016 sicher die erfolgreichste seit langer, langer Zeit gehabt. Nicht jeder von Ihnen hat von jeder Entwicklung profitiert. Trotzdem ist für Viele viel Positives erreicht worden. Beim unserem Hauptthema Honorar haben wir auch viel erreicht, es ist aber sicher noch eine ganze Menge zu tun. Insbesondere in Hinblick auf 2017. Hier müssen wir alle Chancen nutzen, damit insbesondere der fachärztliche Honoraranteil adäquat nachgebessert wird. Was haben wir in den letzten Jahren nun konkret erreicht.
Entwicklung des Gesamthonorars
Weit über 10% Steigerung des Gesamthonorars allein in den letzten 3 Jahren. Über die sogenannte Bundesvorgabe hinaus ist das unter anderem durch den zusätzlichen hessenspezifischen Aufschlag, durch Zusatzverträge, die PFG und förderungswürdige Leistungen möglich geworden.
Fachärztliches Zusatzhonorar durch PFG und förderungswürdige Leistungen
Hier ist es uns gelungen weit über die Bundesvorgabe hinaus, auch im letzten und für dieses Jahr, diese Vergütungsanteile fortzuschreiben.
Stabile extrabudgetäre Vergütung von AOP und Belegärzten
Hessen hat weiterhin die beste und damit bundesweit die einzige angemessen Vergütung für ambulantes Operieren und für Belegärzte. Die Vergütung ist dabei stabil und wird es auch in den nächsten Jahren bleiben.
Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Die neue Struktur wirkt. Hier ist es nicht nur gelungen massive Honorareinsparungen durch die neue Struktur zu erzielen, in dem auch „Sümpfe“ trocken gelegt wurden. Kein Wunder übrigens, wenn hier und da mache jetzt, sagen wir einmal ein wenig traurig sind. Die Dienstbelastung, gerade auch für uns Fachärzte ist vielerorts deutlich gesunken. Und selbst den Kollegen, die bisher gefühlt nichts für den ärztlichen Bereitschaftsdienstes bezahlt haben, kann man getrost sagen. Auch diese bezahlen jetzt weniger, da der deutlich geringere Abfluss aus der Honorarverteilung die vermeintlich neue Belastung aus dem Beitrag für den ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei weitem ausgleicht. Durch die Neugestaltung sind wir in Hessen zudem den gesetzlich geforderten PORTAL Praxen gegenüber sehr gut aufgestellt, was zu einer Schonung des Ärztlichen Honorars führt.
Einführung eines landesweiten Hintergrunddienstes für den ÄBD
Die Verpflichtung zur Einteilung in den Hintergrunddienst wird im Laufe des Jahres 2016 spätestens Anfang 2017 durch die Einführung landesweiter Hintergrunddienste entfallen. Keine Fachärztin und kein Facharzt, sofern er es nicht möchte, wird somit für diesen Hintergrunddienst mehr herangezogen.
Abschluss mehrerer Betreuungsstrukturverträge
Mit AOK, Barmer, TKK und dem BKK-Landesverband ist es in den letzten Jahren gelungen mehrere Betreuungsstrukturverträge abzuschließen. Eine vergleichbar breite und vergleichbar gut vergütete Situation finden Sie in ganz Deutschland nicht. Mit TKK und jetzt auch mit AOK werden sogar bei dringlichen Behandlungen Kontakt und Überweisung zusätzlich vergütet. Gleichzeitig ist es damit gelungen, die Blockade der Hausärzte in Bezug auf eine Sachgerechte Codierung zu durchbrechen. Jeder Facharzt mit direktem Arzt-Patientenkontakten kann diese Verträge nutzen. Wir machen keine Selektivverträge, die Dritten schaden.
Stabile Verwaltungskosten
Mit der KV-Reform ist es uns gelungen zu ersten Mal die Verwaltungskosten in Hessen echt unter 2,5% ohne Tricksereien mit Eigenbetrieben oder ähnlichem zu senken und seit Jahren zu halten. Es ist uns gelungen trotz ÄBD-Reform, den ÄBD-Beitrag verwenden wir für die Garantiehonorare und nicht für die Verwaltung!, Terminservicestelle und vielen anderen neuen Aufgaben, diesen stabil zu halten. Das soll auch so bleiben.
Erhalt des O3-Eigenlaborslabors
Jeder der ein O3-Eigenlabor betreibt, weiß um den medizinischen Wert. Nur in dieser Konstellation werden klinische anamnestische und labortechnische Befunde mit spezifischem fachärztlichem Wissen in einer Praxis zusammen geführt. Wir haben alle Möglichkeiten genutzt, die Bundesvorgaben und Landeskompetenz eröffnet haben, um eine unangemessene Budgetierung dieses Bereiches zu verhindern. Die ausgebliebene Leistungsentwicklung hat bewiesen, dass diese Entscheidung richtig war. Kein anderes Bundesland hat in vergleichbarer Weise agiert und damit das O3-Eigenlabor geschützt. Dafür werden wir auch weiter kämpfen. Die jetzt kommende Lösung mit RiLiBÄK und Kolloquium ist sicher nicht Vergnügungssteuerpflichtig, war aber die einzige Chance die von Kassen und einigen Labormedizinern gefordert generelle Akkreditierung zu verhindern.
Erfolgreich gegen die Aufkaufregelung
Gemeinsam und erfolgreich haben wir bisher jeden Versuch abgewehrt, die vom Gesetzgeber aufgezwungene Regelung nach Paragraf 103 Absatz 3a SGB V durch eine "Soll"-Regel anzuwenden. Bisher ist noch keine einzige Facharztpraxis in einer angeblich überversorgten Region aufgekauft worden. Das muss auch in Zukunft so bleiben.
HVM-Reform mit Augenmaß
Auf der Basis des bestehenden HVM wurde eine fachärztliche Honorarreform durchgeführt. Alle Ziele wurden erreicht. Durch die Stabilisierung der Facharzttöpfe konnten Honorarverwerfungen verhindert werden. Durch die Anhebung des unteren Punktwertes, wurden Ungerechtigkeiten bei den Gruppen in den Fokus der Reform gestellt, dir durch EBM oder Leistungsentwicklung in diesem Bereich deutlich überdurchschnittliche leistungsmengen erbringen mussten. Hier gilt das Versprechen, diesen Weg fortzuführen. So ist es uns auch gelungen den Anpassungsfaktor für Psychiater und Nervenärzte zu erhalten.
Wegfall des Vorjahresbezugs
Jahrelang mussten Sie sich an dem orientieren, was Sie letztes Jahr an Leistungen erbracht haben. Wollten Sie ihre Jahresplanung ändern, wollten Sie sich zusammen schließen, waren Sie länger erkrankt, ist das einem Kollegen in der Region passiert oder hat dieser die Praxis ganz geschlossen, wollte Sie ihre Praxis abgeben, immer waren Sie in dieser Falle. Wie Bittsteller mussten Sie dann Anträge stellen. Schluss damit. Ab 2016 zählt dass, was Sie im jetzt und heute an Leistungen erbringen, wie viele Patienten Sie behandeln.
Stärkung der Selbstverwaltung und der Berufsverbände
Durch unsere Gremienarbeit haben wir mit die lebendigste und beste Selbstverwaltung in Deutschland. Wir haben bewiesen, dass das Fachwissen der fachärztlichen Mandatsträger für eine erfolgreiche KV unverzichtbar ist. Wir haben unsere, Ihre Berufsverbände somit aktiv in alle Entscheidungsprozesse eingebunden.
Ansiedlungsförderung und Weiterbildungsförderung für Fachärzte
Nahezu einzigartig in Deutschland ist eine Kombination aus zwei Programmen. Seit mehreren Jahren werden Niederlassungen von Gebietsfachärzten in Hessen in unterversorgten Regionen zusammen mit den Krankenkassen gefördert. Zudem, nach Überwinden erheblicher Widerstände gibt es in Hessen seit 2015 eine Förderung für Weiterbildungsassistenten in Facharztpraxen. Der Gesetzgeber hat das erst 2016 aufgenommen und vor 2017 ist mit einer Umsetzung, von dem was wir in Hessen bereits haben, wohl nicht zu rechnen.
Wir fördern Netze – wir wollen Netze
Auch hier gegen massiven Widerstand wurde auf Betreiben der Fachärzte Hessen in der Vertreterversammlung endlich eine Netzanerkennungsrichtlinie beschlossen. Wir bekennen uns damit klar zu Netzen im Sinne einer interkollegialen Kooperation. Wir wollen sogar, dass gute Netzprojekte aus dem Strukturfond gefördert werden. Wir haben die gesetzliche Vorgabe einer Netzförderung aus der Honorarverteilung erfüllt. Aber sagen jetzt und in Zukunft nein zu Netzförderung aus der Honorarverteilung. Und wir haben auch Nein gesagt und werden auch weiter nein zu Forderungen, wie von Hessenmed 100.000 Euro pro Netz und Jahr allein für Verwaltungsstrukturen aus der Honorarverteilung zu bezahlen, sagen.
Anpassung der Hygienestandards
Gefühlt ohne wirkliches Fachwissen und getrieben von diversen Eigen- und von Krankenhausinteressen hatten sich in Hessen Entwicklungen an vielen Stellen in Gang gesetzt, die zur Folge gehabt hätten, dass nicht realisierbare, völlig überzogene und unnütze Forderungen zur Praxishygiene, insbesondere in ambulanten OP-Zentren entstanden wären. Durch lange Gespräche mit dem HSM, unterstützt von unseren Berufsverbänden und unserem, Ihrem neuen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin in der KV, der auch für Sie unterstützend und beratend tätig ist, ist es uns gelungen diese Hygienestandards sachgerecht anzupassen.
Beste Impfvergütung in Deutschland
„Impfen ist wie Anschnallen im Auto“ Zitat des Sprechers der AG Impfen im BVF. Impfungen stellen den besten und nebenwirkungsärmsten Schutz vor schweren Infektionserkrankungen dar. In der Frauenheilkunde hat die HPV-Impfung eine besondere Bedeutung. Gleichwohl ist auch der Schutz von Schwangeren und Neugeborenen vor anderen Infektionen ein unabdingbares Geschehen. Umso wichtiger ist eine gute Vergütung für Impfärzte. In einer Weiterentwicklung der Impfvereinbarung ist in Hessen gesichert, dass die Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgt und die einzelnen Impfleistungen eine auskömmliche Höhe haben. Eine weitere Steigerung der Vergütung um 1,25% ab 2017 wurde verhandelt. Es ist gelungen die AOK mit einzubinden. Durch Impfungen gelingt es das Einkommen zu steigern mit einer guten Tat.
Das sichere Netz der KV-Hessen
Auch das KV-Safenet, das sichere hessische Netz war am Ende wirklich ein Erfolg. Auch wenn Sie es durch die vielen Lügen und Intrigen, die es um die Einführung von unserem sicheren Netz gab, schwerlich glauben können. Dass wir den alten Token weiter hätten benutzen dürfen ist eine davon, die zeitweise verbreitet wurden. Die Wahrheit ist, es musste ein Ersatz her. Diese Entscheidung hatten wir auch nicht in unserer Hand. Leider! War doch unsere alte Lösung praktisch und günstig zugleich. Diese hätten wir auch gerne behalten. Nach Bundesvorgabe muss die Abrechnung jetzt aber in einen virtuellen privaten Netz (VPN) erfolgen. Wir haben belegbar den kostengünstigsten Weg gewählt. Wir haben Wir wollten Sie auch nicht täuschen, in dem wir das ganze wie andere KVen angeblich „umsonst“ angeboten haben. Umsonst, was hinten rum dann durch Verwaltungskosten finanziert wird. Sie sollten zudem selbst entscheiden, welchen Provider sie nehmen und ob sie mit einer Basislösung zufrieden sind oder Luxus und Komfort wollen.
Wie sähe es anders aus? Die Labordatenübertragung (LDT) ab 2017, und der elektronische Arztbrief. Hessen wäre ohne unser sicheres Netz raus. Und die Terminservicestellen? Ein zig-fach höherer Aufwand hätte sich ohne unser eigenes sicheres Netzt ergeben.
Und wo sind denn die ganzen Dramen, die heraufbeschworen wurden. Nicht, gar nichts ist übrig geblieben. Übrigens auch eine schöne Frage. Wie rechnen denn unsere hausärztlichen Kollegen ihre HZV über Hessenmed und die HÄVG ab? Was meinen Sie wohl?
Einen weiteren Vorteil hat das Ganze auch noch gehabt. Jetzt kennen wir die wahren Motive. Ihnen schaden um selber zu profitieren. Man wundert sich dann auch nicht mehr, auf welchen Listen die dann auftauchen und in welchen Vorständen die sitzen oder saßen.
Reduzierung der Kosten der Prüfungsstelle für Röntgendiagnostik
Durch Fristverlängerungen ist es gelungen hier die Kosten endlich etwas zu reduzieren. An der Abschaffung unsinnigen Doppelprüfung muss weiter gearbeitet werden.
Neuordnung des FKZ
Mal ein Thema, von dem wenige etwas wissen und noch weniger Menschen etwas verstehen. Der Fremdkassenzahlungsausgleich. Oder für uns, was passiert, wenn Wohnort bezogen, Hessen in anderen Bundesländern oder Nicht-Hessen in Hessen zum Arzt gehen. Dafür gibt es einen Zahlungsausgleich zwischen den KVen. Hier haben wir über Jahre erhebliche Beträge verloren. Das haben wir geändert. Gründliche Aufarbeitung und Beharrlichkeit auf Bundesebene haben zu einer Neuordnung geführt. Millionen haben wir zurückbekommen und werden in Zukunft eingespart.
Reform der EHV
Die jetzt im Sommer 2016 in Kraft tretende EHV-Reform, die die EHV wieder an die Honorarentwicklung gekoppelt hat, führt endlich wieder zu einem fairen Ausgleich zwischen aktiven Vertragsärztinnen und –ärzten. Sie trägt wesentlich fachärztliche Züge. Die in den letzten Jahren vom Hausärzteverband immer wieder geforderte Einbeziehung von GOÄ-Honoraren wurde erfolgreich verhindert.
Neuverhandlung des Hessischen Onkologiekonzeptes
In zähen Verhandlungen und in vielen Gesprächen mit dem hessischen Sozialministerium ist es gelungen, das hessische Onkologiekonzept, das bisher außer koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern uns niedergelassene Fachärzte faktisch nicht vorsah, neu zu verhandeln. Ab Sommer 2016 werden voraussichtlich niedergelassene, onkologisch qualifizierte Ärzte gleichberechtig am hessischen Onkologiekonzept teilhaben können.
Anpassung des Zulassungsrechtes
An einer Stelle allein, und dort maßgeblich ist es uns gelungen in relevante Gesetzgebungsverfahren einzuwirken. Es hört sich unbedeutend an, wird aber vielen von uns bei der Suche nach Praxisnachfolgern unglaublich helfen. Angestellte Ärzte/Ärztinnen können auch wieder selbstständig werden. Eine Rückumwandlung einer Zulassung aus einer Anstellung geht jetzt! An vielen anderen Stellen ist es uns im FALK-verbund ebenfalls gelungen in die Gesetzgebungsverfahren der letzten Jahre einzuwirken.
Bessere Unterstützung in Hygiene und Pharmakotherapiefragen
Mit der Einstellung eines Facharztes für Hygiene und Umweltmedizin in der KV, haben wir unser qualifiziertes Beratungsangebot für Sie deutlich verbessert. Vielen Kolleginnen und Kollegen konnte so bereits, z.B. in Auseinandersetzungen mit Gesundheitsämter gut geholfen werden. Nutzen Sie dieses Angebot, das auf fachärztliche Initiative geschaffen wurden.
Wir müssen aber auch wachsam bleiben. Die Gefahr, dass Fachärzte und Fachärztinnen in einem Primärarztsystems enden, ist nach wie vor da. Deswegen brauchen wir auch in Zukunft eine starke fachärztliche Vertretung in Hessen und in Berlin. In Hessen versuchen jetzt Hausärzteverband, Medi und Hartmannbund mit Hessenmed erneut die Einführung eines Primärarztsystems, direkt und mit Hilfe von Hausarzt dominierten Netzen zu forcieren. Dafür umgarnen sie die Fachärzte und Fachärztinnen mit fadenscheinigen Pseudo-Argumenten, während in Wirklichkeit aus diesen Gruppen ein Großangriff auf die Fachärzte erfolgt. Damit fachärztliche Medizin in Hessen auch weiterhin Zukunft hat, brauchen "Die Fachärzte Hessen" wieder ihre Unterstützung und Ihre Stimme. Es gilt natürlich auch weitere Ziele zu erreichen und an solchen aus der Vergangenheit festzuhalten, die weiter wichtig und noch nicht vollständig erreicht sind.
Ihre
Dr. Detlef Oldenburg, Sprecher der Facharztfraktion der KV-Hessen
Dr. Karin Schmidt-Hessemer, Sprecherin der Facharztfraktion der KV-Hessen
Dr. Michael Weidenfeld, Vors. des Fachausschusses für die Fachärztliche Versorgung der KV-Hessen
Dr. Edgar Pinkowski, Sprecher des Bündnisses der hessischen fachärztlichen .Berufsverbände
Frank Dastych, Fachärztlicher Vorstand der KV-Hessen